Hinweisblatt zum JUDO-Kurs

Während des Kurses wird JUDO grundsätzlich als Breitensport vermittelt, mit allem was man im JUDO so machen darf (außer Verbands-Wettkämpfe).
 
Im Rahmen des JUDO-Trainings werden unter anderem Verhaltensregeln und –muster vermittelt, die heute in unserer Gesellschaft von jedem gefordert aber leider kaum noch vermittelt werden.

Judo hat viel mit Disziplin und Respekt zu tun!

So erwartet der Lehrer/Trainer völlig selbstverständlich den Respekt seines Schülers.  Auch wird vorausgesetzt, dass die Schüler diszipliniert auf der Matte und in deren Umfeld agieren!
 
Die Lehrer/Trainer verfügen über langjährige Judo-Praxis und Sie geben ihr Wissen nach dem traditionellen „Lehrer-Schüler-Verhältnis“ weiter.
 
Die Lehrer/Trainer haben keine sonderpädogogische Ausbildung und haben auch keine Sonderqualifikation für die Unterrichtung von geistig und/oder körperlich behinderten Menschen. Seitens der Judo-Lehrer/Trainer wird niemand vom Training ausgeschlossen, solange der ordentliche Kursablauf gewahrt bleibt, keine Beeinträchtigungen der anderen Kursteilnehmer eintreten oder dies die AGB's des Trainingsstättenbetreibers nicht möglich machen.
Dies entspricht einem der grundlegenden JUDO-Philosophien, dem moralischen Prinzip des Judo“, welches beinhaltet, daß Partner und Freunde miteinander kämpfen können, ohne sich zu verletzen und so das Wesen des Kampfes erlernen, einander Respekt und Achtung erweisen und sich gegenseitig helfen ein Ziel schneller zu erreichen und dem Grundgedanken Sportlerinnen und Sportler mit geistiger Behinderung auch in Kontakt mit Judoka ohne Behinderung zu bringen und mit ihnen gemeinsam zu trainieren (integratives Training bzw. Training mit Inklusions-Ansatz).
 
Da es sich um einen Kampfsport mit ausdauernden Trainingseinheiten von 60-90min handelt, bei welchem somit auch eine erhöhte Verletzungsgefahr und körperliche Anstrengung besteht, wird selbstverständlich vorausgesetzt, daß sich der Teilnehmer bzw. sein Erziehungsberechtigter vorher vergewissert hat, daß die Teilnahme medizinisch möglich und vertretbar ist. Im Falle des Unterlassens dieser Vergewisserung können hieraus keinerlei Einwendungen/Ansprüche gegenüber den Trainern/Lehrern vom Dojo-Spandau bzw. dem Trainingsstättenbetreiber erhoben werden. Für den seltenen Fall einer Verletzung ist stets die gesetzliche oder private Versicherung des Kursteilnehmers zuständig.
 
 
Der  Schüler soll ein Gefühl für seinen eigene Leistungs- und Lernfähigkeit bekommen.
 
Im Rahmen des Trainings muß jeder zeigen was er/sie kann und lernen, kontrolliert mit Sieg und Niederlage umzugehen. Hierbei achten die Lehrer/Trainer auf die Einhaltung von Regeln, die es nicht zulassen, dass respektlos, unhöflich, unsportlich, unfair oder abwertend miteinander umgegangen wird. Es ist wichtig, daß erlernt wird, mit Mißerfolg, mentalem und physischem Schmerz umzugehen und trotzdem die Selbstachtung und den Mut nicht zu verlieren und weiterhin, sich gegenseitig Achtung und Respekt zu zollen, seine Gefühle zu beherrschen und zukünftig sein Wissen zu teilen. Auch wird der Schüler durch Gürtelprüfungen und Leistungsüberprüfungen permanent dazu angehalten, dem Unterricht konzentriert zu folgen und nicht zu stören. Der nächste Gürtel ist kein Geschenk oder etwa eine Belohnung!
 
Wird dieser Erwartung nicht entsprochen, ergreift der Trainer entsprechende judokonforme Maßnahmen (z.B. eindringliche verbale Ermahnung, Extra-Training, „Verbannung an den Mattenrand“, Nicht-Zulassung zur Gürtelprüfung) zur Einhaltung der Regeln.

Kinder und Jugendliche sollten Judo ausprobieren, von ihren Eltern zum Durchhalten angehalten werden und Spaß haben.

Eltern sollten nicht erschrecken, wenn unsere Lehrer/Trainer ein Kind auch einmal „bestrafen“ (siehe oben), um ihm seine Verfehlung vorzuhalten.
Eltern sollten auch nicht erschrecken, wenn ihr Kind nach oder während eines Trainings über „Schmerzen“ klagt – wir betreiben eben einen körperlich anstrengenden Kampfsport!